Niedersachsen und sein Polizeigesetz

In ganz neue Dimensionen wollte der niedersächsiche Innenminister Schünemann bei der Überwachung vorstoßen.
Im neuen Polizeigesetz war die präventive Überwachnung des Täters und des Opfers gefordert worden (heise.de). Nach Anegaben von Schnüffelstaat.de findet sich im neue Polizeigesetz diese Passage nun doch nicht, angeblich scheiterte die Initiative am Widerstand der FDP.

Seltsam nur, dass auch schon im Jahre 2005 das Land Niedersachsen und ihr Innenminister wegen präventiven Abhörens in Konflikt mit dem Grundgesetz gerieten und dafür einen Rüffel des Bundesverfassungsgerichtes einstecken musste.

Da in Niedersachsen die nächste Landtagswahl im Jahr 2008 ansteht, kann Herr Schünemann schon einmal die nächsten zwei Anläufe auf die präventive Telefonüberwachung starten.

Bin mir leider nicht sicher ob man sich über diese Meldung freuen kann oder nicht.

Kommentare

One Kommentar zu “Niedersachsen und sein Polizeigesetz”

  1. floyd-online » Blog Archive » Polizeigesetz in Brandenburg am Dezember 15th, 2006 16:37

    [...] Dumm nur, dass der niedersächsische Innenminister sein Polizeigesetz neu überarbeiten musste, da es in Teilen verfassungswidrig war. Hinder allerdings niemanden daran, es einfach nochmal mit den selben Ideen in einem anderen Bundesland zu versuchen. [...]

Schreibe einen Kommentar